Verbot von Öl- und Gasheizungen – was sich für Immobilieneigentümer verändert
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Verbot von Öl- und Gasheizungen – was sich für Immobilieneigentümer verändert
In Deutschland wurde ein Kompromiss erzielt, der den Einbau von Öl- und Gasheizungen regelt. Am 1. Jänner 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Konkret regelt diese neue Vorgabe, dass ab dem Jahr 2024 keine neuen, reinen Öl- und Gasheizungen von Immobilieneigentümern eingebaut werden dürfen. Wichtig ist, dass dieses Verbot sowohl für Neu- als auch für Bestandsbauten gilt.
Alternativen zu Öl- und Gasheizungen
In zahlreichen Diskussionen wird angeführt, dass es sich bei der getroffenen Regelung um einen Kompromiss handelt. Dies wird dadurch deutlich, dass dieser Kompromiss eine Technologieoffenheit vorsieht. Konkret heißt dies, dass Eigentümer entscheiden dürfen, wie die Heizung die 65 %-Regelung erreicht. Es kann theoretisch eine Gasheizung eingebaut werden, die mit 65 % grünem Gas betrieben wird. Auch die Kombination mit einer Wärmepumpe ist möglich.
Was sind H2-Ready-Gasheizungen?
Hierbei handelt es sich um Heizsysteme, die mit Wasserstoff betrieben werden. Die Regelung sieht ebenfalls vor, dass Heizungen so umgerüstet werden können, dass sie mit 100 % Wasserstoff betrieben werden. Für die Umsetzung dieser Variante ist es notwendig, verbindliche Investitions- und Transformationspläne für ein Wasserstoffnetz vorzuweisen. Ab dem Jahr 2030 müssen diese Heizungen mit mindestens 50 % Biomethan und spätestens ab dem Jahr 2036 mit mindestens 65 % grünem Wasserstoff betrieben werden
Solarthermie und Hybridsysteme
Diese Heizungssysteme decken die Grundversorgung mit Hilfe einer Wärmepumpe. Sollte diese an besonders kalten Tagen nicht ausreichend sein, kann auf eine Gasheizung ausgewichen werden. Für Experten sind diese Varianten eine besonders gute Vorgehensweise.
Was passiert mit bestehenden Anlagen?
Grundsätzlich können alle bestehenden Anlagen auch nach dem 1. Jänner 2024 weiter betrieben werden. Damit regelt der Kompromiss auch, dass eine sofortige Austauschpflicht nicht vorgesehen ist. Sollte eine Heizung defekt sein, kann diese auch repariert werden. Hier ist eine Altersgrenze zu beachten. Nach 30 Jahren müssen Heizkessel zwingend getauscht werden, es sei denn, die Immobilieneigentümer bewohnen eine Immobilie bereits vor dem 1. Jänner 2002.
Die letzte Frist läuft bis 2045
Die neue Regelung lässt für die nächsten Jahre einigen Spielraum offen. Doch im Jahr 2045 müssen alle bestehenden Öl- und Gasheizungen, sowie alle neu installierten Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Konkret heißt dies, dass ohne Ausnahme bis Ende Dezember 2044 Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, danach ist dies aber nicht mehr zulässig.
Regelung für Menschen über 80 Jahre
Auch hier gibt es eine Sonderregelung. Sollten die Eigentümer, die eine Immobilie auch selbst bewohnen, bereits über 80 Jahre alt sein, entfällt die Pflicht zur Umstellung auf erneuerbare Energien. Sobald das Haus vererbt wird, oder auch wenn es verkauft wird, greift das neue Recht. Hier gibt es eine Übergangsfrist von zwei Jahren.
Es gibt einiges zu tun!
Die folgende Statistik zeigt die Altersstruktur von Öl- und Gasheizungen in Deutschland im Jahr 2021. So wurden rund 0,1 % der Gasfeuerungsanlagen in Deutschland im Jahr 2021 errichtet. Die vorhandenen Öl- und Gasheizungen müssen beginnend mit dem 1. Jänner 2024 umgerüstet werden.
Die nächste Statistik zeigt die Entwicklung der jährlich neu installierten Kollektorfläche von Solarthermieanlagen in Deutschland in den Jahren 2002 bis 2022. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland Solarthermieanlagen mit einer Kollektorfläche von insgesamt rund 460.000 Quadratmetern installiert. Es ist deutlich erkennbar, dass die Investitionen in Solarthermieanlagen in Deutschland seit den Jahren 2008 und 2009 deutlich zurückgegangen sind. Die Prognosen gehen davon aus, dass die Zahl im Jahr 2023 aufgrund der hohen Energiekosten stark steigen wird.
Regierung rät zum Umdenken
„Jeder kann aus einem Blumenstrauß von Möglichkeiten wählen, um den Anteil von 65 % erneuerbaren Energien zu erreichen“, sagt Julian Schwark vom Schornsteinfegerverband. Der Rat von Fachleuten sollte auf jeden Fall eingeholt werden. Auch, wenn die alte Heizung noch bleiben kann, ist es sinnvoll, sich bereits Gedanken zum Thema Modernisierung zu machen.
Regelung in Österreich für Ölheizungen
In Österreich heizen knapp 600.000 Haushalte mit Öl, knapp 11.000 mit Kohle und rund 1 Million Haushalte mit Gas. Ab dem Jahr 2023 dürfen keine Heizungen auf Basis fossiler Energieträger mehr in Neubauten installiert werden. Diese Regelung gilt sowohl für Gas-, Öl- als auch für Kohleheizungen. Ausnahmen gibt es hierbei für bereits bewilligte und auch fertig geplante Bauprojekte. Ab dem Jahr 2025 müssen Kohle- und Ölheizungen ersetzt werden. Alle Heizungen, die vor dem Jahr 1980 errichtet wurden, müssen getauscht werden. Ab dem Jahr 2025 soll es in Österreich keine privaten Kohle- und Ölheizungen mehr geben. Das endgültige Aus für Gasheizungen kommt im Jahr 2040.
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, eine Förderung beim Einbau einer neuen Heizung, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird, zu bekommen. Ein rechtzeitiger Antrag sowie eine richtige Beratung zahlen sich auf jeden Fall aus.