Touristische Vermietung in Wien braucht bald Bewilligung


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Touristische Vermietung in Wien braucht bald Bewilligung

Touristische Vermietung war bis jetzt in Wien relativ einfach. Das verändert sich nun. Die Stadt Wien verschärft die Regeln für die touristische Vermietung von Wohnungen. Ab dem 1. Juli 2024 ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich, um eine Wohnung für mehr als 90 Tage im Jahr an Touristen zu vermieten. Die neuen Vorschriften, die im Rahmen einer Bauordnungsnovelle beschlossen wurden, treten in wenigen Monaten in Kraft. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig um die erforderliche Bewilligung zu kümmern, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Neue Regeln und Ausnahmen für touristische Vermietung
Die Regeln für die touristische Vermietung privater Wohnungen werden weiter verschärft. Es bleibt jedoch die Möglichkeit des klassischen „Home-Sharings“ für bis zu 90 Tage im Jahr. Eine Ausnahmebewilligung ist nur erforderlich, wenn eine Verpflichtung zur Entrichtung einer Ortstaxe nach dem Wiener Tourismusförderungsgesetz besteht.

Was bedeutet „Home-Sharing“?
„Home-Sharing“ bezieht sich normalerweise auf die Praxis des Teilens von Wohnraum oder Unterkünften durch Plattformen wie Airbnb, HomeAway oder ähnlichen Diensten. Es beinhaltet, dass Privatpersonen ihre eigenen Wohnungen, Häuser oder Zimmer vorübergehend an andere Personen vermieten oder teilen. Diese Art des Teilens von Unterkünften hat in den letzten Jahren aufgrund der Digitalisierung und des Aufkommens von Peer-to-Peer-Marktplätzen stark zugenommen.
Warum ist „Home-Sharing“ so beliebt?
„Home-Sharing“ hat in den letzten Jahren an Popularität gewonnen und das aus mehreren Gründen. Erstens bietet es eine Möglichkeit für zusätzliches Einkommen, da Menschen ihre Wohnungen oder Häuser vorübergehend vermieten können. Dies ist besonders attraktiv in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Zweitens ist „Home-Sharing“ für Reisende oft eine kostengünstige Alternative zu traditionellen Hotels, was es besonders attraktiv für Budget-Reisende macht.
Darüber hinaus ermöglicht „Home-Sharing“ Reisenden authentischere und persönlichere Erfahrungen, indem sie in Wohnungen oder Häusern von Einheimischen übernachten und so die lokale Kultur und Lebensweise besser kennenlernen. Die Vielfalt der Unterkünfte, die von Apartments bis hin zu einzigartigen Unterkünften reicht, bietet Reisenden auch eine breite Palette von Auswahlmöglichkeiten.
Beantragung der Bewilligung für touristische Vermietung
Die Bewilligung für die Vermietung muss bei der Magistratsabteilung 37 (MA 37, Baupolizei) beantragt werden. Es genügt ein formloses Schreiben, in dem die Wohnungen benannt werden. Baupläne sind nicht erforderlich, aber eine klare Beschreibung der Wohneinheiten ist notwendig. Zustimmungserklärungen aller weiteren Eigentümer im Wohnhaus müssen beigefügt werden, wenn es sich um ein Wohnungseigentumsobjekt handelt.
Beachtung des Wohnrechts für touristische Vermietung
Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen an Touristen ist das Wohnrecht zu beachten. Nicht jede Eigentumswohnung darf einfach so an Touristen vermietet werden. Der Wohnungseigentumsvertrag muss diesbezügliche Regelungen enthalten. Zustimmung aller Miteigentümer ist erforderlich.
Kosten und Dauer des Genehmigungsverfahrens
Als Kosten für die Ausnahmebewilligung werden laut der Stadt Wien die allgemeinen Gebühren nach dem Gebührengesetz sowie Verwaltungsabgaben berechnet. Das Genehmigungsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher sollte frühzeitig ein Antrag gestellt werden. Bewilligungen werden vorerst auf 5 Jahre befristet vergeben. Für maximal die Hälfte der Wohnungen in einem Haus wird eine solche Ausnahmebewilligung erteilt.

Ausnahmen für nichttouristische Vermietungen
Kurzzeitvermietungen außerhalb der 90 Tage des „Home-Sharings“ sind weiterhin erlaubt, wenn sie sich an Unternehmen und Personen richten, die eine Unterkunft für einen temporären, beruflich bedingten Wohnungswechsel benötigen.
Reaktionen und Auswirkungen auf bestehende Plattformen
Plattformen wie kurzzeitmiete.at, die sich auf längere Aufenthalte spezialisiert haben, sehen sich vermehrt mit Fragen zur Wiener Bauordnung konfrontiert. Die Vermietung von Ein- und Zweizimmerwohnungen bleibt weiterhin möglich, solange die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die neuen Regeln für die touristische Vermietung von Wohnungen in Wien zielen darauf ab, die Kontrolle über den Wohnraum zu verstärken und den Wohnungsmarkt zu regulieren. Es ist wichtig, dass Vermieter sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und die erforderlichen Schritte unternehmen, um sich an die neuen Vorschriften zu halten.
