Sperrmüllkosten bei den Nebenkosten: Warum Mieter oft drauflegen müssen

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Sperrmüllkosten bei den Nebenkosten: Warum Mieter oft drauflegen müssen

Sperrmüll klingt nach einer Kleinigkeit, wird für viele Mieter aber zu einem handfesten Kostenfaktor. Je nach Entsorgungsweg liegen die Preise für die Abholung zwischen wenigen Euro und mehreren Hundert Euro, wie Entsorgo.de darlegt. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert zusätzlich Bußgelder.
Was Sperrmüll kostet
Die städtische Sperrmüllabfuhr kann kostenlos sein, allerdings mit Wartezeiten zwischen einer und bis zu acht Wochen. Wird die Abholung gebührenpflichtig angeboten, kostet sie bis zu 50 Euro pro Kubikmeter.
Wer schneller entsorgen will, greift zu einem Container: In Berlin kostet ein 5-Kubikmeter-Container mit Polstermöbeln demnach etwa 363 Euro, ohne Polster rund 406 Euro. In Dresden liegt der Preis für Polstermöbel bei etwa 420 Euro, in Frankfurt bei rund 386 Euro mit und 458 Euro ohne Polster.
Regeln und Grenzen
Pro Anmeldung zur kommunalen Sperrmüllabholung dürfen meist höchstens zwei Kubikmeter bereitgestellt werden, weitere Mengen kosten demnach zusätzlich etwa fünf Euro je Kubikmeter.
Für einzelne Gegenstände gilt dabei eine Obergrenze: Maximal 2,50 Meter in Länge oder Breite und höchstens 70 Kilogramm Gewicht sind demnach zulässig. Privatpersonen können kleinere Mengen teils kostenlos am Wertstoffhof abgeben, Gewerbetreibende zahlen dort fast immer Gebühren.
Wer Sperrmüll illegal auf der Straße entsorgt, riskiert Bußgelder. In Baden-Württemberg liegen sie demnach zwischen 50 und 200 Euro je Einzelstück, in Berlin zwischen 500 und 10.000 Euro, wenn mehr als ein Kubikmeter oder 200 Kilogramm betroffen sind. Seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2018 ist zudem das gewerbliche Sammeln von Sperrmüll ohne ausdrücklichen Auftrag untersagt.
Nebenkosten im Überblick
Dass Wohnen insgesamt teuer ist, zeigt die Wohnkostenstatistik von Statistik Austria: Private Haushalte wenden demnach einen erheblichen Anteil ihres Einkommens für das Wohnen auf. Die Gesamtwohnkosten setzen sich aus Betriebskosten, Energiekosten, Instandhaltungskosten, Mietkosten und dem Zinsenanteil von Hypothekentilgungen zusammen.
Die Mietentwicklung wird dabei vierteljährlich über den Microcensus erfasst, während die jährliche EU-SILC-Erhebung Wohnkosten, Energiekosten und die Wohnkostenbelastung der Haushalte dokumentiert.
Was das für Mieter bedeutet
Instandhaltungs- und Betriebskosten sind genau jene Posten, in denen Entsorgungsleistungen für Gemeinschaftsbereiche üblicherweise abgerechnet werden. Fallen in einem Haus regelmäßig Kosten für die Sperrmüllentsorgung an, wirken sie sich dort aus – unabhängig davon, wer den Müll tatsächlich abgestellt hat.
Für Mieter lohnt sich deshalb ein Blick in die jährliche Betriebskostenabrechnung, um Entsorgungsposten zu erkennen. Wer selbst Sperrmüll loswerden will, fährt mit der kostenlosen oder gebührenpflichtigen kommunalen Abholung meist günstiger als mit einem Container – und vermeidet gleichzeitig Bußgelder für illegale Entsorgung.








