Smart Building: Schwelle für Pflicht-Automation sinkt auf 70 Kilowatt

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Smart Building: Schwelle für Pflicht-Automation sinkt auf 70 Kilowatt

Seit dem 29. Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz das bisherige Gebäudeenergiegesetz und verschärft die Anforderungen an vernetzte Smart Building-Technik in Nichtwohngebäuden deutlich. Die Schwelle, ab der eine Pflicht zur Gebäudeautomation greift, sinkt auf nur noch 70 Kilowatt Nennleistung. Damit fallen deutlich mehr Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäude unter die neue Regelung als bisher.
Schwelle für die Gebäudeautomation sinkt auf 70 Kilowatt
Betroffen sind Gebäude mit Heizungs-, Klima- oder kombinierter Lüftungsanlage, deren Nennleistung die neue Grenze überschreitet. Für Eigentümer bedeutet das, dass Objekte, die bislang von der Automationspflicht ausgenommen waren, nun nachrüsten müssen. Die Absenkung der Schwelle macht die Regelung zu einer der einschneidendsten Änderungen für Bestandsgebäude im Gewerbebereich.
Bestehende Gebäude haben bis 2029 Zeit, neue folgen strengeren Regeln
Für bestehende Nichtwohngebäude mit einer betroffenen Anlage über 70 Kilowatt Nennleistung ist ein System zur Gebäudeautomatisierung bis zum 31. Dezember 2029 erforderlich. Eigentümer haben damit rund drei Jahre Zeit zur Umsetzung. Strenger fällt die Vorgabe für Neubauten aus: Nichtwohngebäude mit mehr als 290 Kilowatt Nennleistung benötigen von Anfang an mindestens den Automationsgrad B nach DIN/TS 18599-11.
Wohngebäude bleiben ohne Pflicht, doch Smart Meter rücken näher
Für Wohngebäude besteht nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz keine Pflicht zur Gebäudeautomation. Mieter und private Eigentümer müssen also keine automatisierte Heizungs- oder Lüftungssteuerung einbauen lassen.
Unabhängig davon verändert sich jedoch die Messtechnik in vielen Haushalten: Nach dem Messstellenbetriebsgesetz müssen Haushalte mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden.
Bis Ende 2032 sollen mindestens 90 % der Pflichteinbaufälle entsprechend ausgestattet sein. Die Bundesnetzagentur hat den Rollout-Stand zum 30. Juni 2026 dokumentiert. Wer bereits ein intelligentes Messsystem besitzt, profitiert zudem von einer weiteren Regel: Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Stromlieferant diesen Kunden einen dynamischen Tarif anbieten.
Förderung und Beschlusspflicht entscheiden über die Umsetzung
Für die Nachrüstung in Wohngebäuden stellt das BAFA eine Förderung bereit: Der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung wird mit einem Fördersatz von 15 % unterstützt. Ein individueller Sanierungsfahrplan kann diese Basisförderung um einen zusätzlichen Bonus erhöhen. Grundlage dafür ist die Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026.
Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft lebt, braucht für die Nachrüstung zusätzlich einen Beschluss, sobald vernetzte Technik Gemeinschaftseigentum wie Zentralheizung oder Leitungen betrifft. Für Hersteller vernetzter Geräte kommt außerdem der Cyber Resilience Act ins Spiel: Dessen Hauptpflichten greifen ab dem 11. Dezember 2027 und sollen die IT-Sicherheit vernetzter Gebäudetechnik erhöhen.
- Gewerbeimmobilien mit Anlagen über 70 Kilowatt benötigen bis Ende 2029 ein System zur Gebäudeautomatisierung.
- Neubauten über 290 Kilowatt müssen von Beginn an Automationsgrad B erfüllen.
- Haushalte mit 6.000 bis 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch erhalten schrittweise intelligente Messsysteme.
- Die BAFA-Förderung von 15 % lässt sich durch einen Sanierungsfahrplan um einen Bonus erhöhen.
- In Eigentümergemeinschaften braucht vernetzte Technik am Gemeinschaftseigentum einen Beschluss.








