Mieterhöhung in Wien bis zu 3,3 Prozent: Wie Mieter die Forderung jetzt gratis prüfen können

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Mieterhöhung in Wien bis zu 3,3 Prozent: Wie Mieter die Forderung jetzt gratis prüfen können

Ein neues Online-Tool der Wiener MieterHilfe macht es möglich, die eigene Mieterhöhung prüfen zu lassen, ohne dafür eine Beratungsstelle aufsuchen zu müssen. Der sogenannte Wertsicherungsrechner berücksichtigt die seit 1. April 2026 geltende, strengere Mietpreisbremse. Am freien Markt dürfen Mieten demnach um bis zu 3,3 % im Jahr steigen, im geregelten Bereich deutlich weniger.
Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die seit Frühjahr 2026 wirkt: Nach einer Phase, in der viele Erhöhungen ausgesetzt waren, konnten Vermieter ab dem 1. April 2026 wieder Anpassungen vornehmen – allerdings nur innerhalb der neuen, engeren Grenzen der Mietpreisbremse.
Wie funktioniert der neue Mietrechner?
Das Tool steht auf der Website mieterhilfe.at bereit und lässt sich kostenlos sowie anonym nutzen. Mieter geben die Eckdaten ihrer Mieterhöhung ein, der Rechner gleicht sie mit den aktuellen Wertsicherungsregeln und der Mietpreisbremse ab.
Wie hoch darf die Miete 2026 steigen?
Im geregelten Bereich, also bei Altbau- und Gemeindebauwohnungen, liegt die zulässige Erhöhung 2026 bei höchstens 1 %. Für 2027 ist laut MieterHilfe bereits ein Anstieg des Deckels auf 2 % vorgesehen.
Am freien Mietmarkt darf die Inflation bis zu einem Wert von drei Prozentpunkten voll in die Erhöhung einfließen, darüber hinaus nur zur Hälfte. Bei einer Jahresinflation von 3,6 % im Jahr 2025 ergibt sich daraus für 2026 die maximale Erhöhung von 3,3 % am freien Markt.
Voraussetzung für eine zulässige Anhebung ist eine gültige Wertsicherungsklausel im Mietvertrag; zudem darf der Mietzins nicht öfter als einmal jährlich angehoben werden. Rechtlich erfasst das Mieten-Wertsicherungsgesetz sämtliche Haupt- und Untermietverhältnisse, die unter das Mietrechtsgesetz fallen, während gemeinnützige Wohnbauträger nur unter bestimmten Voraussetzungen davon betroffen sind.
Was können Mieter tun, wenn die Erhöhung zu hoch ausfällt?
Weicht der verlangte Betrag vom gesetzlich zulässigen Rahmen ab, empfiehlt die MieterHilfe, sich direkt an die Beratungsstelle zu wenden. Die telefonische Beratung unter 01/4000-8000 ist montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr erreichbar und laut MieterHilfe Wien kostenlos und vertraulich.
- Vor jeder Zahlung prüfen, ob im Mietvertrag überhaupt eine wirksame Wertsicherungsvereinbarung steht.
- Den Online-Rechner auf mieterhilfe.at nutzen, bevor eine erhöhte Miete akzeptiert wird.
- Nur eine Anpassung pro Jahr hinnehmen, da häufigere Erhöhungen unzulässig sind.
- Bei Zweifeln die telefonische Beratung der MieterHilfe Wien in Anspruch nehmen.








