Fernwärme in Berlin: Wie Eigentümer den Grundpreis um bis zu 390 Euro je Wohnung senken

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Fernwärme in Berlin: Wie Eigentümer den Grundpreis um bis zu 390 Euro je Wohnung senken

Berlin verfügt über das größte Fernwärmenetz Westeuropas. Laut André Heid von der Heid Energieberatung zahlen viele Eigentümer nach Sanierungen weiterhin für eine Anschlussleistung, die ihr Haus längst nicht mehr braucht. Wer die vereinbarte Wärmeleistung anpasst, kann den Fernwärme-Grundpreis senken und dabei deutlich Kosten sparen.
Nach einer energetischen Sanierung prüfen Eigentümer laut Heid meist nur, wie viel Wärme das Haus noch verbraucht, nicht aber, ob der Vertrag mit dem Versorger noch zur neuen Situation passt. Genau diese Lücke kostet nach seiner Einschätzung viele Berliner Hausgemeinschaften bares Geld.
Warum zahlen viele Eigentümer zu viel für Fernwärme?
Ein Beispiel aus Steglitz verdeutlicht das Problem: Ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1968 mit zwölf Wohnungen bezieht seit Jahrzehnten Fernwärme. Die vereinbarte Wärmeleistung wurde einst auf 110 Kilowatt festgelegt, aus einer Zeit mit alten Fenstern und ungedämmter oberster Geschossdecke.
Mittlerweile hat die Eigentümergemeinschaft moderne Fenster einsetzen und zusätzlich die oberste Geschossdecke dämmen lassen. Der Wärmeverbrauch sank spürbar, die Heizkosten blieben jedoch nahezu unverändert, weil der Grundpreis weiterhin an der alten, zu hohen Leistung hängt.
Rechenbeispiel
Eine aktuelle Heizlastberechnung ergibt für das sanierte Haus einschließlich Warmwasser nur noch rund 75 Kilowatt. Beim Jahresgrundpreis der Berliner Energie und Wärme (BEW) von 132,82 Euro je Kilowatt in der ersten Preisstufe zahlt die Gemeinschaft mit der vertraglich vereinbarten Leistung derzeit 14.610 Euro jährlich, allein für die Leistung und bevor überhaupt Wärme fließt.
Senkt sie die Anschlussleistung entsprechend, sinkt der Grundpreis rechnerisch um rund 4.648,70 Euro im Jahr. Verteilt auf die zwölf Wohnungen entspricht das etwa 390 Euro Ersparnis je Wohnung und Jahr. Die Neueinstellung der Leistung kostet laut Preisblatt einmalig 238 Euro.
Wie passen Eigentümer die Anschlussleistung an?
Gemäß Paragraph 3 der Fernwärmeverordnung steht Kunden einmal jährlich während der Vertragslaufzeit das Recht zu, die vereinbarte Wärmeleistung neu festzulegen. Die Frist dafür beträgt vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Eine Senkung um bis zu 50 % der Anschlussleistung ist dabei ohne gesonderten Nachweis möglich.
- Bis zu 50 % Reduktion sind ohne Nachweis erlaubt, darüber hinaus nur, wenn die Wärme künftig aus erneuerbaren Energien stammt.
- Der Arbeitspreis bei BEW Stadtwärme Klassik Plus liegt bei 9,812 Cent je Kilowattstunde.
- Laut Verbraucherzentrale Bundesverband schwanken die Fernwärmepreise für ein typisches Mehrfamilienhaus deutschlandweit zwischen 8 und 39 Cent pro Kilowattstunde, wobei der mittlere Wert bei 17 Cent liegt.
- Die Kosten für die Neueinstellung der Leistung fallen im Vergleich zur jährlichen Ersparnis kaum ins Gewicht.
Was ändert sich für Fernwärme-Kunden künftig?
Das Bundeskabinett hat am 26. August 2026 Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket beschlossen. Vorgesehen sind künftig eine nachgelagerte behördliche Preiskontrolle auf Bundesebene, eine verpflichtende Plattform für mehr Transparenz sowie eine eigene Schlichtungsstelle für den Bereich Fernwärme.
Nach diesen Plänen sollen Kunden eine Anpassung der Anschlussleistung künftig nur noch nach einer Energieberatung verlangen können, und nur noch in den ersten drei Vertragsjahren, wenn die Leistung überdimensioniert ist.
Für Eigentümer in bestehenden, älteren Verträgen bedeutet das: Die aktuell einfachere Regelung über die Fernwärmeverordnung gilt vorerst weiter, solange das Wärmenetzpaket noch nicht in Kraft ist.








