ÖGK verlangt E-Card-Gebühr von Pensionisten: Was die Erhöhung für den Geldbeutel bedeutet

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ÖGK verlangt E-Card-Gebühr von Pensionisten: Was die Erhöhung für den Geldbeutel bedeutet

Erstmals seit Einführung der E-Card-Gebühr müssen auch Pensionisten eine jährliche Servicegebühr zahlen. Für das Jahr 2027 beträgt der Betrag 26,85 Euro pro Person, abgezogen wird er im November direkt von der Pensionsabrechnung.
Die neue Gebühr
Rund 1,5 Millionen Pensionisten sind von dieser Maßnahme betroffen. Die E-Card-Gebühr war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach gestiegen: 2025 lag sie bei 13,80 Euro, 2026 bei 25 Euro. Für 2027 steigt sie um weitere 1,85 Euro beziehungsweise 7,4 %. Es handelt sich um eine einmalige Jahresgebühr, keine monatliche Abbuchung.
Wer befreit bleibt
Nicht alle Pensionisten zahlen die neue Gebühr. Wer wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit ist, bleibt auch von der E-Card-Gebühr ausgenommen. Laut Österreichischer Gesundheitskasse greift eine Ausnahme künftig primär bei Bezug einer Mindestpension von unter 1.300 Euro monatlich, beziehungsweise wenn eine soziale Rezeptgebührenbefreiung vorliegt.
Bei nachgewiesenem erhöhtem Medikamentenbedarf gelten höhere Grenzen für die soziale Absicherung. Mitversicherte Kinder und Ehepartner sowie geringfügig Beschäftigte sind grundsätzlich ebenfalls ausgenommen. Wer die Gebühr mehrfach bezahlt hat, kann eine Rückerstattung beantragen.
Rechenbeispiel
Für eine alleinstehende Pension bedeutet die Gebühr von 26,85 Euro im Jahr rechnerisch rund 2,24 Euro pro Monat. Bei einem Ehepaar mit zwei eigenen Pensionen verdoppelt sich der Betrag auf 53,70 Euro im Jahr, da beide Pensionen einzeln zur Kasse gebeten werden, sofern keine Befreiung greift.
Wer knapp über der sozialen Einkommensgrenze liegt, zahlt die volle Summe, während jemand mit geringerem Einkommen von der Gebühr ausgenommen bleibt.
Kritik an der Reform
Infolge der veränderten Bestimmungen prognostiziert die Österreichische Gesundheitskasse jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 40 Millionen Euro. Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec kritisiert, die Gesundheitskasse habe die Neuregelung kaum kommuniziert. Sie bewertet die Mehreinnahmen als vergleichsweise gering gegenüber der Belastung für Pensionisten, die bereits durch höhere Sozialversicherungsbeiträge und gestiegene Selbstbehalte bei Krankentransporten zur Budgetsanierung beitragen. Parallel zur neuen Gebühr werden die Pensionen mit Jänner 2027 angehoben: Einkommen bis 6.930 Euro brutto monatlich steigen um 2,95 %, höhere Pensionen erhalten einen Fixbetrag von 204,44 Euro. Die Richtsätze für die Ausgleichszulage steigen um 3,3 %. Bei einer Inflationsrate von rund 3,35 % gleicht diese Anpassung die Teuerung nicht vollständig aus.








