RWE sichert sich Großteil der neuen Gaskraftwerksleistung für Nordrhein-Westfalen

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RWE sichert sich Großteil der neuen Gaskraftwerksleistung für Nordrhein-Westfalen

Beim geplanten Ausstieg aus der Braunkohle droht Nordrhein-Westfalen eine Lücke bei den Stromkosten. NRW erhielt bei der ersten Ausschreibung für neue Gaskraftwerke eine Leistung von 2,1 Gigawatt zugesprochen. Das entspricht 41 % der insgesamt vergebenen Leistung in Deutschland. Der Energieökonom Manuel Frondel sieht darin ein Risiko: Er befürchtet, dass der vorgezogene Kohleausstieg zu Engpässen und steigenden Strompreisen führen könnte.
2,1 Gigawatt sollen Lücke nach dem Kohleausstieg schließen
Der geplante Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier wurde im Jahr 2022 vom vormaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, der damaligen schwarz-grünen NRW-Landesregierung und dem Energiekonzern RWE von 2038 auf 2030 vorgezogen.
Die letzten Braunkohleblöcke in Nordrhein-Westfalen sollen demnach bis Ende März 2030 vom Netz gehen. Als Ersatz sollen neue Gaskraftwerke einspringen, die laut den ersten Zuschlägen der Bundesnetzagentur spätestens 2031 in Betrieb gehen sollen.
Wo Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Regionen steht
Mit 2,1 Gigawatt entfällt der größte Anteil der bundesweit vergebenen Gaskraftwerksleistung auf Nordrhein-Westfalen. Den Zuschlag für die ersten drei NRW-Standorte erhielt RWE: Werne, Weisweiler und Voerde. An allen drei Standorten betreibt der Konzern bereits Kraftwerke und will dort nun Anlagen in modernster Kraftwerkstechnologie errichten.
Nach eigenen Angaben hat RWE früh mit Planung und Genehmigungsprozessen begonnen. Die erste Anlage könnte bereits 2030 ans Netz gehen. In anderen Bundesländern sicherten sich unter anderem die LEAG, die Kraftwerksbetreiber in Leipheim sowie die Karlsruher Stadtwerke entsprechende Bewilligungen.
Warum Fachleute vor einer Versorgungslücke warnen
Der Energieökonom Andreas Löschel, der seit 2011 die unabhängige Expertenkommission zur Bewertung der Energiewende für die Bundesregierung leitet, warnt, dass Nordrhein-Westfalen in den Wintern 2031 und 2032 mit Versorgungssicherheitsproblemen rechnen muss. Nach Einschätzung des FDP-Energiepolitikers Dietmar Brockes liegt zwischen dem Ende der Kohleverstromung und dem Start der neuen Gaskraftwerke eine Zeitspanne ohne konkreten Versorgungsplan.
Brockes wirft der Landesregierung vor, sich darauf zu verlassen, dass Kraftwerksbetreiber freiwillig schneller fertig werden. FDP-Fraktionschef Henning Höne geht noch weiter und unterstellt der Landesregierung, das Projekt bis nach der Landtagswahl im April 2027 zu verzögern.
Was das für Mieter und Eigentümer bedeutet
Wohnungsnutzer und Immobilieneigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen momentan primär eine Veränderung der Bewirtschaftungskosten im Blick behalten: Die aktuellen Bewilligungen für die modernisierten Gaskraftwerke ziehen voraussichtlich jährliche Aufwendungen in Höhe von 800 Millionen Euro nach sich, welche mittels einer neuen Abgabe von der Gesamtheit der Stromabnehmer zu tragen sind.
Wie stark sich das auf einzelne Haushalte in NRW auswirkt, ist derzeit nicht beziffert. Der durchschnittliche Zuschlagspreis der ersten Ausschreibungsrunde lag laut den offiziellen Berichten des Bundeswirtschaftsministeriums bei 155.000 Euro und damit unter dem zulässigen Höchstpreis von 244.000 Euro.
Wie es bei der Stromversorgung in NRW weitergeht
Die Bundesnetzagentur bereitet bereits eine zweite Ausschreibungsrunde vor. Der neue Gebotstermin dafür soll im November 2026 veröffentlicht werden. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte an, nach den Ergebnissen dieser zweiten Runde zu überprüfen, welche Folgen der vorgezogene Kohleausstieg für die Versorgungssicherheit hat.
NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur erwartet den dazugehörigen Evaluierungsbericht im Frühjahr oder Frühsommer 2027, kurz vor der Landtagswahl im April 2027.
Solange dieser Bericht nicht vorliegt, bleibt offen, ob und wie stark sich die Entwicklung auf die Stromkosten für Mieter und Eigentümer in NRW auswirkt. Wer seine Nebenkosten im Blick behalten will, sollte die Ausschreibungsergebnisse und die Umlage-Entscheidung der Bundesnetzagentur beobachten.
- Verfolgen Sie die Veröffentlichung des zweiten Gebotstermins der Bundesnetzagentur, der für November 2026 angekündigt ist.
- Prüfen Sie bei Vertragsverlängerungen, ob Ihr Stromanbieter die neue Umlage bereits einkalkuliert.
- Beobachten Sie den Evaluierungsbericht des Ministeriums, der für Frühjahr oder Frühsommer 2027 erwartet wird.
- Informieren Sie sich bei Ihrem Energieversorger, falls in den Wintern 2031 und 2032 Versorgungssicherheitsprobleme in NRW auftreten.








