Förderung für Heizungstausch sinkt ab 2027: Was Eigentümer jetzt noch sichern können

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Förderung für Heizungstausch sinkt ab 2027: Was Eigentümer jetzt noch sichern können

Die Förderung für den Heizungstausch sinkt ab 2027 in mehreren Schritten, während neue Boni gleichzeitig einkommensschwache Haushalte stärker entlasten sollen. Grund ist die Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, deren neue Richtlinien bereits am 21. Juli 2026 in Kraft treten. Wer eine Sanierung oder einen Heizungstausch plant, sollte die neuen Fristen und Beträge kennen.
Neue Regeln ab 2026
Für die Förderung von Heizungen und Effizienzgebäuden bleibt die KfW erste Ansprechpartnerin, sämtliche anderen Einzelmaßnahmen laufen weiterhin über das BAFA. Bereits eingereichte Anträge und erteilte Förderzusagen sind von der Umstellung nicht betroffen. Wer eine förderfähige Heizung einbaut, erhält als Grundförderung unverändert 30 % der ansetzbaren Kosten.
Sinkende Höchstgrenzen
Spürbarer fällt die Änderung bei der maximal förderfähigen Summe aus: Für die erste Wohneinheit sinkt der Deckel von bisher 30.000 Euro auf künftig 28.000 Euro. Bei der zweiten bis sechsten Wohneinheit bleibt es bei 15.000 Euro je Einheit, ab der siebten Wohneinheit sind weiterhin 8.000 Euro ansetzbar.
Ab dem 1. Februar 2027 wird der Betrag für die erste Wohneinheit zusätzlich halbjährlich um jeweils 750 Euro reduziert, bis er zum 1. August 2030 bei 22.000 Euro liegt.
Einkommensbonus neu gestaffelt
Für selbstnutzende Eigentümer wird der Einkommensbonus künftig feiner gestaffelt. Wer bis zu 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen hat, erhält 40 % Bonus, bei bis zu 40.000 Euro sind es 30 % und bei bis zu 50.000 Euro noch ein Zehntel der Kosten.
Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind dürfen ihr maßgebliches Einkommen einmalig um 10.000 Euro mindern, was häufig eine höhere Bonusstufe ermöglicht. Als Obergrenze gilt grundsätzlich eine Förderquote von 70 %, Selbstnutzer der niedrigsten Einkommensstufe können jedoch künftig auf bis zu 80 % kommen.
Rechenbeispiel
Ein Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, der seine Heizung in der ersten Wohneinheit tauscht, kann die Grundförderung von 30 % mit dem Einkommensbonus von 40 % und dem Klimageschwindigkeitsbonus kombinieren.
Bei Antragstellung direkt nach Inkrafttreten der Richtlinien liegt der Klimageschwindigkeitsbonus noch bei 16 von 100 Euro der Kosten, zusammen also 86 % – gedeckelt wird die Förderung jedoch auf die zulässige Höchstquote von 80 %. Bezogen auf die Höchstgrenze von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit ergeben sich daraus bis zu 22.400 Euro Förderung.
Klimabonus läuft aus
Der Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer sinkt mit den neuen Richtlinien bereits von 20 % auf 16 %. Ab dem 1. Februar 2027 wird er zusätzlich halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte gekürzt. Bei Antragstellung ab dem 1. August 2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig.








