Frankfurt will Mietwucher künftig leichter mit Bußgeld ahnden

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Frankfurt will Mietwucher künftig leichter mit Bußgeld ahnden

Die Stadt Frankfurt will künftig häufiger Bußgelder gegen Vermieter verhängen, die Mietwucher betreiben, und fordert dafür eine neue Rechtsgrundlage. Bislang reicht eine überhöhte Miete allein nicht aus: Nach geltendem Recht muss ein Vermieter zusätzlich eine Zwangslage des Mieters ausgenutzt haben, damit ein Bußgeld droht. Planungsdezernent Marcus Gwechenberger will das ändern.
Als unangemessen hoch gilt eine Miete, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % übersteigt. Gwechenberger befürwortet, dass solche Mieten künftig schon dann geahndet werden können, wenn in einer Stadt zu wenig Wohnraum verfügbar ist – ganz ohne Nachweis einer individuellen Zwangslage. Der Deutsche Juristentag hat sich für eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes ausgesprochen.
Die Zahlen zum Mietwucher
Nach Einschätzung der Stadt Frankfurt könnte der Anteil der Mietverhältnisse mit unrechtmäßig hohen Mieten mindestens 30 % betragen. Zwischen 2020 und 2024 verzeichnete das Amt für Wohnungswesen knapp 1.075 angezeigte Fälle von Mietpreisüberhöhung. Daraus resultierten Rückzahlungen von insgesamt 330.000 Euro an Staat und Mieter.
Im Jahr 2024 erließ die Stadt 20 Bußgeldbescheide mit einer Gesamtsumme von 17.800 Euro. In 26 weiteren Fällen einigten sich Stadt und Vermieter einvernehmlich; dabei kamen 50.356 Euro zusammen, weil Vermieter Mietverträge anpassten und zu viel kassierte Miete erstatteten. Seit Oktober 2023 können Mieter Verdachtsfälle über ein Online-Formular beim Amt für Wohnungswesen melden.
Konsens und Streitpunkte
In der Frankfurter Kommunalpolitik herrscht weitgehender Konsens, dass Mietwucher Sanktionen nach sich ziehen sollte. Der wohnungspolitische Sprecher der CDU, Christoph Schmitt, fordert, schwarze Schafe unter den Vermietern zur Rechenschaft zu ziehen, verlangt aber eine Einzelfallprüfung: Eine Miete sei nicht schon deshalb illegal, weil sie erhöht wurde. Schmitt verweist zudem darauf, dass Vermieten für kleine Eigentümer in den vergangenen Jahren unrentabler geworden ist.
Der grüne Sprecher Johannes Lauterwald betont, Mietwucher sei kein Kavaliersdelikt, da überhöhte Mieten in die Berechnung des Mietspiegels einfließen und so den Mietenanstieg weiter befeuern. Sein Ziel ist, diesen Anstieg zu drosseln oder zumindest stabil zu halten. FDP-Fraktionschef Sebastian Papke unterstützt die Verfolgung tatsächlicher Verstöße, warnt aber davor, Mieter und Vermieter pauschal gegeneinander auszuspielen – das schaffe keine einzige neue Wohnung und könnte private Investitionen gefährden.
Kommunen bündeln Erfahrung
Parallel zur politischen Debatte hat die Stadt Frankfurt ein interkommunales Netzwerk ins Leben gerufen, das sich dem fachlichen Austausch über die Anwendung von Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes widmet. Ein erstes Erfahrungsaustausch-Treffen fand bereits statt. Die Beteiligten wollen damit die behördliche Zusammenarbeit gegen überzogene Mietforderungen enger verzahnen und sich auf einheitliche Vorgehensweisen verständigen.
Gwechenberger fordert von der Bundesregierung eine grundlegende Reform des Paragrafen 5, damit die Vorschrift ihre präventive Wirkung gegen überhöhte Mieten zurückgewinnt. Katharina Wagner sitzt in der Mietrechtskommission des Bundesjustizministeriums und trat beim Deutschen Juristentag in Erfurt als Impulsgeberin auf. Ihrer Einschätzung nach ist die rechtliche und praktische Verfolgung von Mietpreisüberhöhung alles andere als einfach. Das Netzwerk soll deshalb verstetigt werden, um mit einheitlichen Prüfstandards und Leitfäden Rechtssicherheit für Behörden zu schaffen.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.








